Ihr Kontrolleur

Anwaltlicher Kontrollbevollmächtigter

Als anwaltlicher Kontrollbevollmächtigter kontrolliere ich Ihren Bevollmächtigten. Denn wenn Sie Ihre Handlungsfähigkeit verloren haben, können Sie selbst weder Ihren Bevollmächtigten überwachen, noch seine Vollmacht widerrufen. Berufsrechtlich bin ich zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet und darf nur Ihre Interessen wahrnehmen.

Meine Aufgaben als Kontrollbevollmächtigter können zum Beispiel sein:


  • darauf zu achten, dass die von Ihnen getroffenen Anweisungen und Vereinbarungen mit dem Bevollmächtigten eingehalten werden. Der Kontrollbevollmächtigte kann beispielsweise darauf achten, dass Sie nicht voreilig in ein günstiges Pflegeheim „abgeschoben“ werden oder Ihr Vermögen veruntreut wird.


  • zu verhindern, dass das Betreuungsgericht einen sogenannten Kontrollbetreuer einsetzt. Damit würde Ihr Ziel, fremde Personen über sich bestimmen zu lassen, nicht erreicht. Überdies vergeht eine ganze Weile, bis das Betreuungsgericht einen konkreten Überwachungsbedarf bei Missbrauchsverdacht feststellt und einen gesetzlichen Kontrollbetreuer einsetzt.


  • bestimmte Handlungen des Bevollmächtigten zu genehmigen oder die Genehmigung zu verweigern, wenn Sie nicht in Ihrem Interesse sind, wenn Sie bestimmte Geschäfte des Bevollmächtigten unter einen Zustimmungsvorbehalt gestellt haben.


  • den Bevollmächtigten zu beraten und zu unterstützen sowie ihn vor Streitigkeiten mit den zukünftigen Erben zu bewahren. So können bevollmächtigte Angehörige bei schwierigen Fragen und Problemen im Bereich ihrer Tätigkeit schnell überfordert sein. Ich stehe Ihrem Bevollmächtigten dann mit Rat und Tat zur Seite.
  • Eine Unterstützung des Bevollmächtigten kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Ihr Bevollmächtigter bereits älter ist oder wenn Sie Ihren noch jungen und geschäftlich unerfahrenen Kindern einen erfahrenen Anwalt als Unterstützer zur Seite stellen wollen.


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