Pflichtteil abwehren

So wehren Sie Pflichtteilsansprüche ab

Den Pflichtteil abwehren und Ihr Erbe schützen

Als Erbe stehen Sie mitunter vor einer der Situation, dass ein unliebsames Familienmitglied, das vom verstorbenen Erblasser enterbt wurde, seinen Pflichtteil gegen Sie geltend macht. Keine Sorge, Sie sind nicht allein!


In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Erbteil verteidigen können. Wir werden alle Aspekte von den Grundlagen bis zu den rechtlichen Schritten abdecken, die erforderlich sind, um Ihr Erbe zu schützen.

Was ist der Pflichtteil?


Bevor wir in die Details des Pflichtteil-Abwehrens eintauchen, klären wir die Grundlagen. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, der bestimmten Angehörigen zusteht. Dieser Anspruch besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und stellt einen Geldanspruch gegenüber Ihnen als Erben dar. Die Höhe des Pflichtteils wird durch den Wert und den Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls bestimmt.



Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?


Der Pflichtteil steht nur den engsten Familienangehörigen des Verstorbenen zu. Werden diese pflichtteilsberechtigten Personen (Abkömmlinge, Ehegatte und gegebenenfalls Eltern des Erblassers) durch ein Testament enterbt, steht ihnen dennoch ein Pflichtteil zu.



Mögliche Gründe, den Pflichtteil zu verweigern


Testamentarische Verfügungen

Häufig versuchen Erblasser, den Pflichtteil durch testamentarische Regelungen zu umgehen. Der Verstorbene legte im Testament fest, dass ein bestimmter Erbe weniger als die anderen Erben erhält oder ihm wird ein Vermächtnis zugewendet, das weniger wert ist, als es der Pflichtteil wäre. In diesem Fall kann der Erbe oder Vermächtnisnehmer beispielsweise den Zusatzpflichtteil verlangen oder das Erbe bzw. das Vermächtnis ausschlagen und den Pflichtteil fordern.

 

Schenkungen zu Lebzeiten

Hat der Verstorbene bereits einen Großteil seines Vermögens lebzeitig an andere Personen übertragen, um den Pflichtteil zu reduzieren, sieht das Gesetz Regelungen zur sogenannten „Pflichtteilsergänzung“ vor. Hier müssen Erben genau prüfen, ob und inwieweit beispielsweise die Zehnjahresfrist abgelaufen ist, nach der keine Pflichtteilsergänzung mehr erfolgen muss oder ob sich der Pflichtteilsberechtigte sogenannte Eigenschenkungen anrechnen lassen muss.


Pflichtteilsverzichte, Pflichtteilsanrechnung, Verjährung

Hat der Pflichtteilsberechtigte bereits notariell auf seinen Pflichtteil verzichtet, kann er diesen nicht mehr wirksam durchsetzen. Möglicherweise hat er auch im Rahmen früherer Schenkungen an ihn anerkannt, dass diese auf seinen späteren Pflichtteil anzurechnen sind. Auch hat ein Pflichtteilsberechtigter grundsätzlich nur drei Jahre Zeit seinen Anspruch geltend zu machen. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung bzw. von einem zu geringen Erbe weiß.

 

Enterbung wegen schwerwiegender Gründe

In einigen – äußerst seltenen - Fällen kann der Pflichtteil auch aus schwerwiegenden Gründen verweigert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich schwer gegen den Verstorbenen vergangen oder andere schwere Verfehlungen begangen hat.



Kann der Pflichtteil ganz verweigert werden?


Nein, der Pflichtteil kann nicht vollständig verweigert werden. Das Gesetz schützt die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten. Selbst wenn im Testament steht, dass der Pflichtteilsberechtigte nichts erhalten soll, hat er immer noch Anspruch auf den Pflichtteil. Bei der Bewertung des Nachlasses und damit der Höhe des Pflichtteils ergeben sich aber häufig Verhandlungsmöglichkeiten. Auch ist es wichtig, sämtliche Nachlassverbindlichkeiten – die Abzugsposten beim Pflichtteil darstellen – zu dokumentieren und in Abzug zu bringen.


Pflichtteil abwehren: Ihre Schritte zur Verteidigung


Nun, da wir die Grundlagen abgedeckt haben, sehen wir uns an, wie Sie Ihren Pflichtteil abwehren können.

 

1. Rechtliche Beratung einholen 

Der erste Schritt ist, rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Situation zu bewerten und festzustellen, wie Sie den Pflichtteil erfolgreich abwehren oder zumindest möglichst klein halten können.

 

2. Nachlassverzeichnis korrekt erstellen

Der Pflichtteilsberechtigte kann ein Nachlassverzeichnis von Ihnen fordern. Fehler im Verzeichnis können auch für den Erben teuer werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte beispielsweise auf ordentliche Erfüllung klagt oder Nachlassverbindlichkeiten nicht berücksichtigt werden.

 

3. Pflichtteilsforderung überprüfen

Häufig berechnen Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil falsch. Pflichtteilsforderungen sollten daher von einem erfahrenen Anwalt genau geprüft werden. Auch bei der Bewertung von Nachlassgegenständen und Verbindlichkeiten gibt es häufig Spielräume.

 

4. Einigung suchen

Es ist manchmal ratsam, nach einer Einigung zu suchen, wenn eine Partei gerichtliche Schritte einleiten will und ihre Ansprüche nicht ganz abwegig sind. Eine außergerichtliche Einigung kann den Konflikt beilegen und Zeit sowie Kosten sparen.

 

5. Unberechtigte Forderungen abwehren

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder die Gegenseite unberechtigte Forderungen stellt, muss mitunter ein Gericht entscheiden. In der Regel wird der Pflichtteilsberechtigte diesen Schritt einleiten.



Pflichtteil abwehren: Ihre Schlüssel zum Erfolg


Abschließend fassen wir die Schlüssel zum Erfolg bei der Verteidigung Ihres Pflichtteils zusammen:

 

  • Rechtliche Unterstützung: Suchen Sie rechtzeitig rechtlichen Rat, um Ihre Chancen zu bewerten und eine Strategie zu entwickeln. Wählen Sie einen erfahrenen Anwalt, der Sie in Ihrem Fall vertreten kann.
  • Dokumentation und Beweise: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Unterlagen, um Ihre Verteidigung und Argumente zu stützen.
  • Unberechtigte Ansprüche zurückweisen und Bewertungsspielräume ausnutzen.
  • Einigung suchen: Versuchen Sie gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um Zeit und Kosten zu sparen.
  • Emotionale Belastung berücksichtigen: Bereiten Sie sich auf die emotionalen Belastungen vor, die mit der Verteidigung des Pflichtteils einhergehen können.

 

Den Pflichtteil abwehren kann eine komplexe und emotionale Angelegenheit sein, aber mit den richtigen Schritten und der richtigen Unterstützung können Sie Ihren Erbteil bestmöglich schützen.



Die Kanzlei für Erbrecht in Westerstede hilft bei Problemen mit dem Pflichtteil


Die Kanzlei für Erbrecht in Westerstede unterstützt Sie gern bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.


Wir sind hauptsächlich - aber nicht ausschließlich - in Oldenburg, Westerstede, Leer, Friesland und Bremen tätig.



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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Pflichtteil

1. Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, der den engsten Familienangehörigen des Verstorbenen zusteht.

2. Welche Personen haben Anspruch auf den Pflichtteil?

In der Regel haben die Kinder und der Ehepartner des Verstorbenen Anspruch auf den Pflichtteil. In einigen Fällen können auch Eltern und Enkelkinder berechtigt sein.

3. Kann der Pflichtteil vollständig verweigert werden?

Nein, der Pflichtteil kann nicht vollständig verweigert werden. Das Gesetz schützt die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten. Selbst wenn im Testament etwas anderes festgelegt ist, haben die Pflichtteilsberechtigten Anspruch auf ihren Pflichtteil.

4. Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Höhe des Pflichtteils hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert des Nachlasses und der Anzahl der Pflichtteilsberechtigten.

5. Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Ein Pflichtteilsverzicht ist eine rechtliche Erklärung, durch die ein Pflichtteilsberechtigter noch zu Lebzeiten des Erblassers (meist gegen eine Gegenleistung) auf seinen Anspruch auf den Pflichtteil im Erbe verzichtet. Dieser Verzicht muss notariell erfolgen und ist in der Regel unwiderruflich. Wenn jemand einmal auf seinen Pflichtteil verzichtet hat, kann er diesen Anspruch später nicht mehr geltend machen.

6. Wann erfolgt eine Pflichtteilsanrechnung?

Die Pflichtteilsanrechnung gilt, wenn der Pflichtteilsberechtigte zum Beispiel eine Schenkung vom Erblasser erhalten hat und in diesem Zusammenhang akzeptiert hat, dass der Wert der Schenkung später auf einen Pflichtteilsanspruch angerechnet wird, der Pflichtteil also reduziert wird.

7. Gibt es eine Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch?

Ja, es gibt eine Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch. Ein Pflichtteilsberechtigter hat grundsätzlich drei Jahre Zeit, seinen Anspruch auf den Pflichtteil geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung oder von einem zu geringen Erbe erfährt. Es ist wichtig, den Anspruch innerhalb dieser Frist geltend zu machen, da er sonst verloren gehen kann.

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