So setzen Sie Ihren Pflichtteil durch

Pflichtteil durchsetzen: Ihr Recht auf den Erbteil einfordern
Sie wurden enterbt oder haben deutlich weniger geerbt, als Sie erwartet haben? Oft ist unklar, welche Rechte Sie haben, wie der Pflichtteil berechnet wird und wie Sie an Informationen zum Nachlass kommen.
Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Erbrecht unterstützen wir
Pflichtteilsberechtigte
dabei, ihren Anspruch auf den Pflichtteil – und ggf. auf Pflichtteilsergänzung –
zu klären, zu berechnen und konsequent durchzusetzen. Wir beraten in unserer Kanzlei in Westerstede Mandanten aus dem
Ammerland, aus
Oldenburg, Leer, Friesland, Aurich, Bremen und (bundesweit) auf Wunsch auch per Telefon oder Videokonferenz.
Pflichtteil durchsetzen: Ihr Recht auf eine gerechte Beteiligung
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch, wenn Sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt oder zu gering bedacht wurden.
In der Praxis heißt das:
- Sie werden nicht (oder nur in geringer Höhe) Erbe,
- haben aber einen Geldanspruch gegen die Erben.
Wir unterstützen Sie dabei,
- zu klären, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteilsanspruch zusteht,
- Auskunft über den Nachlass zu erhalten,
- und Ihren Anspruch außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.
Kurz erklärt: Was bedeutet Pflichtteil überhaupt?
Hier nur eine ganz kurze Erläuterung, damit der Rahmen klar ist:
- Pflichtteilsberechtigt sind typischerweise Kinder, Ehepartner*innen und – wenn keine Kinder vorhanden sind – Eltern des Erblassers.
- Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
- Grundlage ist der Wert des Nachlasses, ggf. unter Berücksichtigung bestimmter Schenkungen (Pflichtteilsergänzung).
Eine ausführliche Darstellung finden Sie auf unserer Übersichtsseite:
Pflichtteil im Erbrecht – Hilfe für Erben & Enterbte »
Typische Situationen, in denen Sie Ihren Pflichtteil durchsetzen sollten
Aus der Praxis kennen wir u. a. folgende Konstellationen:
- Sie wurden im Testament vollständig enterbt, obwohl Sie Kind oder Ehepartner*in des Erblassers sind.
- Sie haben nur ein Vermächtnis oder einen Erbteil erhalten, der unter Ihrem Pflichtteil liegt.
- Die Erben geben nur lückenhafte Auskunft oder verweigern Auskunft und Einsicht in Unterlagen.
- Es gab zu Lebzeiten des Erblassers größere Schenkungen, die möglicherweise Ihren Pflichtteil erhöhen (Pflichtteilsergänzung).
- Die Bewertung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten erscheint Ihnen deutlich zu niedrig.
In solchen Fällen lohnt es sich, Ihren Anspruch
prüfen und beziffern zu lassen, bevor Sie eine vorschnelle Abfindung akzeptieren oder auf Ihre Rechte verzichten.
Pflichtteil durchsetzen: Ihr Fahrplan in 4 Schritten
Schritt 1: Anspruch und Erfolgsaussichten prüfen lassen
Zu Beginn klären wir gemeinsam:
- Sind Sie pflichtteilsberechtigt?
- Wie hoch ist der Pflichtteil im Grundsatz (Pflichtteilsquote)?
- Kommt zusätzlich ein Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Schenkungen in Betracht?
- Gibt es Risiken, etwa aus Verjährung oder aus Anrechnungs- / Ausgleichungstatbeständen?
Sie erhalten eine realistische Einschätzung, ob sich die Durchsetzung Ihres Pflichtteils wirtschaftlich lohnt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Schritt 2: Auskunft und Nachlassverzeichnis vom Erben verlangen
Um Ihren Pflichtteil berechnen zu können, benötigen Sie Informationen zum Nachlass.
Sie haben in der Regel Anspruch auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis, das u.a. beinhaltet
- Auskunft über Konten, Sparguthaben, Versicherungen, Immobilien und sonstige Vermögenswerte,
- Verkehrswert von Immobilien,
- Angaben zu Nachlassverbindlichkeiten,
- Auskunft über Schenkungen des Erblassers.
Wir formulieren für Sie die notwendigen Auskunfts- und Nachlassverzeichnisverlangen, prüfen eingehende Unterlagen und beraten Sie, ob und wann z. B. ein notarielles Nachlassverzeichnis sinnvoll ist.
Schritt 3: Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung beziffern
Auf Basis der Auskünfte berechnen wir mit Ihnen:
- den Wert des Nachlasses (unter Berücksichtigung von Aktiva und Passiva),
- Ihren Pflichtteilsanspruch in Geld,
- eine mögliche Pflichtteilsergänzung, wenn es Schenkungen des Erblassers an Dritte gegeben hat,
- und ggf. Anrechnungen oder Ausgleichungen (z. B. bei bereits erhaltenen Zuwendungen).
Anschließend machen wir Ihren Anspruch
außergerichtlich
geltend, setzen Fristen und dokumentieren die Berechnung nachvollziehbar.
Schritt 4: Zahlung, Verhandlung oder Klage – der passende Weg für Sie
Auch wenn der Erbe nicht gleich oder nicht vollständig zahlt, muss nicht jeder Pflichtteilsfall vor Gericht enden. Insbesondere, wenn Pflichtteilsberechtigte und Erben anwaltlich vertreten sind, werden sich die Parteien oft außergerichtlich einigen können, auch wenn es über einzelne Nachlassbestandteile und deren Bewertung Unstimmigkeiten gibt. Eine außergerichtliche Einigung kann Konflikte beilegen und spart Zeit und Kosten.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bleibt oft nur der Weg über das Gericht. RA Kühn wird dann die erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten, um Ihren Pflichtteil vor Gericht einzufordern.
Natürlich helfen wir Ihnen, das Prozess- und Kostenrisiko realistisch einzuschätzen.
Zeitrahmen: Wie lange dauert es, den Pflichtteil durchzusetzen?
Die Dauer hängt stark von der Kooperation der Erben und der Komplexität des Nachlasses ab.
Typische Faktoren sind:
- Wie schnell und vollständig wird Auskunft erteilt?
- Müssen Gutachten (z. B. Immobilienbewertung) eingeholt werden?
- Ist eine außergerichtliche Einigung möglich oder ist eine Klage erforderlich?
Eine außergerichtliche Einigung kann oft relativ schnell erfolgen, während ein Gerichtsverfahren mehrere Monate oder sogar Jahre dauern kann. In vielen Fällen lässt sich zumindest eine Zwischenlösung (z. B. eine Abschlagszahlung) erreichen, während noch Detailfragen geklärt werden. Wir besprechen mit Ihnen offen, mit welchem zeitlichen Rahmen Sie realistisch rechnen müssen und wie sich dieser ggf. verkürzen lässt.

Häufige Fragen von Pflichtteilsberechtigten
Wie komme ich an Informationen zum Nachlass, wenn die Erben mauern?
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Auskunft und Erstellung eines Nachlassverzeichnisses. Verweigern die Erben Auskunft, kann dieser Anspruch – notfalls gerichtlich – durchgesetzt werden. Auch die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses kann verlangt werden.
Wer trägt die Kosten für Gutachten (z. B. Immobilienbewertung)?
In der Regel sind die Gutachterkosten vom Nachlass zu tragen und damit ein Passivposten bei der Nachlassbewertung. Insofern trägt der Pflichtteilsberechtigte die Kosten letztlich in Höhe seiner Pflichtteilsquote.
Bis wann muss ich meinen Pflichtteil geltend machen?
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Schluss des Jahres, in dem
- der Erbfall eingetreten ist und
- Sie von Ihrer Enterbung (oder Schlechterstellung) und Ihrer Stellung als Pflichtteilsberechtigte*r erfahren haben.
Zum Beispiel bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen und bestimmten Konstellationen können abweichende Fristen eine Rolle spielen. Sie sollten daher nicht zu lange warten.
Kann ich auch gegen frühere Schenkungen des Erblassers vorgehen?
Schenkungen können Ihren Anspruch über die sogenannte
Pflichtteilsergänzung
erhöhen. Je nach Zeitpunkt und Art der Schenkung wird ein Teil des Schenkungswerts dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet. Wie hoch dieser Anteil ist und in welchem Zeitraum Schenkungen relevant sind, prüfen wir für Sie im Detail.
Wie wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils unterstützen
Wir begleiten Sie im gesamten Verfahren – von der ersten Einschätzung bis zur endgültigen Lösung:
- Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht
- Formulierung und Durchsetzung von Auskunfts- und Nachlassverzeichnisansprüchen
- Berechnung und Geltendmachung Ihres Pflichtteilsanspruchs in Geld
- Verhandlungsführung mit den Erben und Gestaltung von Vergleichen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zu Ihrem Pflichtteilsanspruch
Wir sind überwiegend in
Westerstede, im Ammerland, in Oldenburg, Leer, Friesland, Aurich und Bremen tätig, beraten Sie aber bei Bedarf auch bundesweit per Telefon oder Videokonferenz.
Nächster Schritt:
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie beim Erbe zu kurz gekommen sind oder unsicher sind, welcher Pflichtteil Ihnen zusteht, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
