So wehren Sie Pflichtteilsansprüche ab

Den Pflichtteil als Erbe abwehren und Ihr Erbe schützen

Wenn ein Pflichtteilsberechtigter Geld von Ihnen verlangt, ist das für Sie als Erbe oft belastend: Die Forderung wirkt hoch, die Berechnung ist schwer nachvollziehbar und gleichzeitig sollen Sie intime Finanzdaten offenlegen.

Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Erbrecht unterstützen wir
Erben dabei, Pflichtteilsansprüche rechtlich sauber zu prüfen, zu reduzieren oder abzuwehren. Wir beraten und vertreten MandantInnen in Westerstede, im Ammerland, in Oldenburg, Leer, Friesland, Aurich, Bremen und bundesweit auch per Telefon oder Videokonferenz.

Den Pflichtteil als Erbe abwehren und Ihr Erbe schützen


Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt oder zu gering bedacht wurden. In der Praxis bedeutet das: Sie als Erbe müssen zahlen – oft in nicht unerheblicher Höhe.

Unsere Aufgabe ist es, Ihre
Rechtsposition als Erbe zu stärken und

  • Sie bei der Erstellung eines korrekten Nachlassverzeichnisses zu unterstützen,
  • Pflichtteilsforderungen zu überprüfen,
  • überhöhte Ansprüche zu reduzieren
  • und unberechtigte Forderungen konsequent zurückzuweisen.


Kurz erklärt: Was bedeutet Pflichtteil überhaupt?


Hier nur eine ganz kurze Erläuterung, damit der Rahmen klar ist:

  • Pflichtteilsberechtigt sind typischerweise Kinder, Ehepartner*innen und – wenn keine Kinder vorhanden sind – Eltern des Erblassers.
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Grundlage ist der Wert des Nachlasses, ggf. unter Berücksichtigung bestimmter Schenkungen (Pflichtteilsergänzung).


Eine ausführliche Darstellung finden Sie auf unserer Übersichtsseite:

Pflichtteil im Erbrecht – Hilfe für Erben & Enterbte »



Typische Situationen, in denen Erben Pflichtteilsansprüche abwehren müssen


Als Erbe sind Sie häufig mit folgenden Konstellationen konfrontiert:

  • Ein enterbtes Kind fordert einen hohen Pflichtteil und verlangt umfangreiche Auskunft.
  • Ein Pflichtteilsberechtigter behauptet, es habe „viele Schenkungen“ gegeben, und verlangt Pflichtteilsergänzung.
  • Der Pflichtteilsberechtigte hält ein Gutachten für Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen für zu niedrig.
  • Mehrere Pflichtteilsberechtigte verlangen gleichzeitig Auskunft und Zahlung.
  • Die Forderung erscheint Ihnen rechnerisch oder rechtlich überzogen, Sie wissen aber nicht, wo Sie ansetzen sollen.


In all diesen Fällen lohnt sich eine gezielte Prüfung,
bevor Sie sich auf Zahlungen oder Vergleiche einlassen.



Pflichtteil abwehren: Ihre Schritte als Erbe


Schritt 1: Pflichtteilsforderung rechtlich prüfen lassen

Bevor Sie Auskünfte erteilen oder Zahlungen zusagen, sollten Sie die Situation rechtlich einordnen lassen:

  • Besteht überhaupt eine Pflichtteilsberechtigung?
  • Wie hoch wäre der Pflichtteil im Grundsatz?
  • Gibt es Einwände (z. B. Verjährung, Anrechnung, bereits erfolgte Zuwendungen)?


In dieser Phase geht es darum, Ihre Position als Erbe zu klären und Fehler zu vermeiden, die später schwer korrigierbar sind.



Schritt 2: Nachlassverzeichnis korrekt erstellen

Der Pflichtteilsberechtigte kann Auskunft in Form eines Nachlassverzeichnis von Ihnen fordern. Fehler im Verzeichnis können  teuer werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte beispielsweise auf ordentliche Erfüllung klagt oder Nachlassverbindlichkeiten nicht berücksichtigt werden.

Wir unterstützen Sie u. a. dabei,

  • ein vollständiges, rechtlich sauberes Nachlassverzeichnis zu erstellen,
  • die Bewertung von Immobilien, Beteiligungen und Vermögenswerten zu organisieren,
  • ansetzbare Passivposten zu vergessen.



Schritt 3: Pflichtteilsberechnung und Pflichtteilsergänzung prüfen

Häufig berechnen Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil falsch. Beispielsweise werden Abschmelzungen bei Schenkungen nicht berücksichtigt, Anrechnungspflichten und Indexierungen an die Inflation falsch berechnet. Auch bei der Bewertung von Nachlassgegenständen und Verbindlichkeiten gibt es häufig Spielräume. Pflichtteilsforderungen sollten daher von einem erfahrenen Anwalt genau geprüft werden.


Schritt 4: Verhandeln, vergleichen, Prozessrisiko einschätzen

Nicht jeder Pflichtteilsstreit muss vor Gericht enden. Es ist manchmal ratsam, nach einer Einigung zu suchen, wenn eine Partei gerichtliche Schritte einleiten will und ihre Ansprüche nicht ganz abwegig sind,

  • um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden,
  • um Kosten und Risiken eines Prozesses zu begrenzen,
  • um eine für alle Beteiligten kalkulierbare Lösung zu erreichen.


Wir vertreten Sie bei der Kommunikation mit Pflichtteilsberechtigten, formulieren Schreiben und Vergleichsvorschläge und helfen Ihnen, Prozessrisiken realistisch einzuschätzen.



Schritt 5: Unberechtigte oder überhöhte Forderungen konsequent abwehren

Wenn eine Einigung nicht möglich ist oder die Forderungen offensichtlich überzogen sind, ist eine klare Linie nötig:

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche,
  • Verteidigung gegen überhöhte Bewertungen,
  • Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe im gerichtlichen Verfahren.


Dabei behalten wir stets im Blick, welche Strategie sich für Sie wirtschaftlich und rechtlich am ehesten lohnt.



Stapel Papier, auf Papier oben ist ein Fragezeichen

Häufige Fragen von Erben zum Pflichtteil (FAQ)


Muss ich als Erbe wirklich alle Konten und Vermögenswerte offenlegen?
Sie müssen den Nachlass vollständig offenlegen. Nicht offenzulegen sind aber grundsätzlich Ihre eigenen, vom Erblasser unabhängigen Vermögensverhältnisse. Wie detailliert Auskunft zu erteilen ist und wie mit Zweifelsfällen umzugehen ist, klären wir mit Ihnen im Einzelfall.

Wer trägt die Kosten für Gutachten (z. B. Immobilienbewertung)?
Ob und in welchem Umfang Gutachtenkosten von der Erbengemeinschaft, vom Pflichtteilsberechtigten oder von einzelnen Beteiligten zu tragen sind, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen für Sie, ob bestimmte Kosten abzugsfähig sind oder ob sie auf den Pflichtteilsberechtigten verlagert werden können.

Was passiert, wenn der Pflichtteilsberechtigte zu hoch rechnet?
Überhöhte Forderungen müssen Sie nicht akzeptieren. Gerade bei der Bewertung von Immobilien und Schenkungen wird häufig großzügig zugunsten des Pflichtteilsberechtigten gerechnet. Wir prüfen die Berechnung und korrigieren sie, wenn sie rechtlich oder rechnerisch nicht haltbar ist.

Bis wann kann ein Pflichtteilsberechtigter Ansprüche geltend machen?
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Pflichtteilsberechtigte von Enterbung und Erbfall erfahren hat. In bestimmten Konstellationen (z. B. bei Pflichtteilsergänzung) können weitere Fristen eine Rolle spielen.



Wie wir Sie als Erben unterstützen


Als Erbe haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Wir helfen Ihnen dabei, diese konsequent wahrzunehmen:

  • Rechtliche Ersteinschätzung zu Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung und Verjährung
  • Erstellung und Prüfung von Nachlassverzeichnissen
  • Bewertung und Dokumentation des Nachlasses (Immobilien, Konten, Beteiligungen)
  • Strategische Beratung zu Zahlung, Vergleich oder gerichtlicher Auseinandersetzung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Pflichtteilsberechtigten


Wir sind überwiegend in Westerstede, im Ammerland, in Oldenburg, Leer, Friesland, Aurich und Bremen tätig, beraten Sie aber bei Bedarf auch bundesweit per Telefon oder Videokonferenz.

Nächster Schritt:

Wenn Sie als Erbe mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert sind oder unsicher sind, welche Ansprüche wirklich bestehen, nehmen Sie gerne Kontakt auf.



Jetzt Kontakt aufnehmen