So wehren Sie Pflichtteilsansprüche ab

Den Pflichtteil abwehren und Ihr Erbe schützen
Als Erbe stehen Sie mitunter vor einer der Situation, dass ein unliebsames Familienmitglied, das vom verstorbenen Erblasser enterbt wurde, seinen Pflichtteil gegen Sie geltend macht. Keine Sorge, Sie sind nicht allein!
In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Erbteil verteidigen können. Wir werden alle Aspekte von den Grundlagen bis zu den rechtlichen Schritten abdecken, die erforderlich sind, um Ihr Erbe zu schützen.
Was ist der Pflichtteil?
Bevor wir in die Details des Pflichtteil-Abwehrens eintauchen, klären wir die Grundlagen. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, der bestimmten Angehörigen zusteht. Dieser Anspruch besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und stellt einen Geldanspruch gegenüber Ihnen als Erben dar. Die Höhe des Pflichtteils wird durch den Wert und den Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls bestimmt.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Der Pflichtteil steht nur den engsten Familienangehörigen des Verstorbenen zu. Werden diese pflichtteilsberechtigten Personen (Abkömmlinge, Ehegatte und gegebenenfalls Eltern des Erblassers) durch ein Testament enterbt, steht ihnen dennoch ein Pflichtteil zu.
Mögliche Gründe, den Pflichtteil zu verweigern
Testamentarische Verfügungen
Häufig versuchen Erblasser, den Pflichtteil durch testamentarische Regelungen zu umgehen. Der Verstorbene legte im Testament fest, dass ein bestimmter Erbe weniger als die anderen Erben erhält oder ihm wird ein Vermächtnis zugewendet, das weniger wert ist, als es der Pflichtteil wäre. In diesem Fall kann der Erbe oder Vermächtnisnehmer beispielsweise den Zusatzpflichtteil verlangen oder das Erbe bzw. das Vermächtnis ausschlagen und den Pflichtteil fordern.
Schenkungen zu Lebzeiten
Hat der Verstorbene bereits einen Großteil seines Vermögens lebzeitig an andere Personen übertragen, um den Pflichtteil zu reduzieren, sieht das Gesetz Regelungen zur sogenannten „Pflichtteilsergänzung“ vor. Hier müssen Erben genau prüfen, ob und inwieweit beispielsweise die Zehnjahresfrist abgelaufen ist, nach der keine Pflichtteilsergänzung mehr erfolgen muss oder ob sich der Pflichtteilsberechtigte sogenannte Eigenschenkungen anrechnen lassen muss.
Pflichtteilsverzichte, Pflichtteilsanrechnung, Verjährung
Hat der Pflichtteilsberechtigte bereits notariell auf seinen Pflichtteil verzichtet, kann er diesen nicht mehr wirksam durchsetzen. Möglicherweise hat er auch im Rahmen früherer Schenkungen an ihn anerkannt, dass diese auf seinen späteren Pflichtteil anzurechnen sind. Auch hat ein Pflichtteilsberechtigter grundsätzlich nur drei Jahre Zeit seinen Anspruch geltend zu machen. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung bzw. von einem zu geringen Erbe weiß.
Enterbung wegen schwerwiegender Gründe
In einigen – äußerst seltenen - Fällen kann der Pflichtteil auch aus schwerwiegenden Gründen verweigert werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich schwer gegen den Verstorbenen vergangen oder andere schwere Verfehlungen begangen hat.
Kann der Pflichtteil ganz verweigert werden?
Nein, der Pflichtteil kann nicht vollständig verweigert werden. Das Gesetz schützt die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten. Selbst wenn im Testament steht, dass der Pflichtteilsberechtigte nichts erhalten soll, hat er immer noch Anspruch auf den Pflichtteil. Bei der Bewertung des Nachlasses und damit der Höhe des Pflichtteils ergeben sich aber häufig Verhandlungsmöglichkeiten. Auch ist es wichtig, sämtliche Nachlassverbindlichkeiten – die Abzugsposten beim Pflichtteil darstellen – zu dokumentieren und in Abzug zu bringen.
Pflichtteil abwehren: Ihre Schritte zur Verteidigung
Nun, da wir die Grundlagen abgedeckt haben, sehen wir uns an, wie Sie Ihren Pflichtteil abwehren können.
1. Rechtliche Beratung einholen
Der erste Schritt ist, rechtlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Situation zu bewerten und festzustellen, wie Sie den Pflichtteil erfolgreich abwehren oder zumindest möglichst klein halten können.
2. Nachlassverzeichnis korrekt erstellen
Der Pflichtteilsberechtigte kann ein Nachlassverzeichnis von Ihnen fordern. Fehler im Verzeichnis können auch für den Erben teuer werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte beispielsweise auf ordentliche Erfüllung klagt oder Nachlassverbindlichkeiten nicht berücksichtigt werden.
3. Pflichtteilsforderung überprüfen
Häufig berechnen Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil falsch. Pflichtteilsforderungen sollten daher von einem erfahrenen Anwalt genau geprüft werden. Auch bei der Bewertung von Nachlassgegenständen und Verbindlichkeiten gibt es häufig Spielräume.
4. Einigung suchen
Es ist manchmal ratsam, nach einer Einigung zu suchen, wenn eine Partei gerichtliche Schritte einleiten will und ihre Ansprüche nicht ganz abwegig sind. Eine außergerichtliche Einigung kann den Konflikt beilegen und Zeit sowie Kosten sparen.
5. Unberechtigte Forderungen abwehren
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist oder die Gegenseite unberechtigte Forderungen stellt, muss mitunter ein Gericht entscheiden. In der Regel wird der Pflichtteilsberechtigte diesen Schritt einleiten.
Pflichtteil abwehren: Ihre Schlüssel zum Erfolg
Abschließend fassen wir die Schlüssel zum Erfolg bei der Verteidigung Ihres Pflichtteils zusammen:
- Rechtliche Unterstützung: Suchen Sie rechtzeitig rechtlichen Rat, um Ihre Chancen zu bewerten und eine Strategie zu entwickeln. Wählen Sie einen erfahrenen Anwalt, der Sie in Ihrem Fall vertreten kann.
- Dokumentation und Beweise: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Unterlagen, um Ihre Verteidigung und Argumente zu stützen.
- Unberechtigte Ansprüche zurückweisen und Bewertungsspielräume ausnutzen.
- Einigung suchen: Versuchen Sie gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um Zeit und Kosten zu sparen.
- Emotionale Belastung berücksichtigen: Bereiten Sie sich auf die emotionalen Belastungen vor, die mit der Verteidigung des Pflichtteils einhergehen können.
Den Pflichtteil abwehren kann eine komplexe und emotionale Angelegenheit sein, aber mit den richtigen Schritten und der richtigen Unterstützung können Sie Ihren Erbteil bestmöglich schützen.
Die Kanzlei für Erbrecht in Westerstede hilft bei Problemen mit dem Pflichtteil
Die Kanzlei für Erbrecht in Westerstede unterstützt Sie gern bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Wir sind hauptsächlich - aber nicht ausschließlich - in Oldenburg, Westerstede, Leer, Friesland und Bremen tätig.