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Nachlassplanung
Testamentsvollstreckung
RA Kühn
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Vorteile der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers

  • Sicherstellung der Wünsche und Anweisungen des Erblassers
  • Erhaltung des Vermögens
  • Schutz des Nachlassvermögens vor ungeeigneten Erben
  • Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben
  • Unterstützung und Schutz von bspw. minderjährigen, wirtschaftlich unerfahrenen oder behinderten Erben
  • Durch eine Testamentsvollstreckung kann insbesondere eine Ergänzungspflegschaft für ein minderjähriges Kind vermieden werden, die auch dann erforderlich ist, wenn der (geschiedene) Ehepartner noch lebt
  • Schutz vor Zugriff von Gläubigern eines Erben auf den Nachlass
  • Erleichterung und Koordination der Abwicklung des Nachlasses bei mehreren Beteiligten und/oder unbekannten und/oder ausländischen Erben

 
© 2006-2011 Rechtsanwalt Markus Kühn