Vorteile der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
Sicherstellung der Wünsche und Anweisungen des Erblassers
Erhaltung des Vermögens
Schutz des Nachlassvermögens vor ungeeigneten Erben
Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben
Unterstützung und Schutz von bspw. minderjährigen, wirtschaftlich unerfahrenen oder behinderten Erben
Durch eine Testamentsvollstreckung kann insbesondere eine Ergänzungspflegschaft für ein minderjähriges Kind vermieden werden, die auch dann erforderlich ist, wenn der (geschiedene) Ehepartner noch lebt
Schutz vor Zugriff von Gläubigern eines Erben auf den Nachlass
Erleichterung und Koordination der Abwicklung des Nachlasses bei mehreren Beteiligten und/oder unbekannten und/oder ausländischen Erben