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Nachlassplanung
Testamentsvollstreckung
RA Kühn
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Warum eine umsichtige Vermögensnachfolgeplanung und Testamentsgestaltung auch für Sie wichtig sein kann:

  • Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die nur in den seltensten Fällen den Wünschen des Erblassers entspricht.
  • Ohne eine letztwillige Regelung werden alle Erben "Zwangsmitglieder" einer Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über den Nachlass verfügen kann. Persönliche Differenzen der Miterben können eine sinnvolle und friedliche Nachlassfortsetzung oder -auseinandersetzung verhindern. Der Streit aus dem Kinderzimmer setzt sich schlimmstenfalls in der Erbengemeinschaft fort.
  • Nur mittels Testament können Sie bestimmte Gegenstände einer bestimmten Person zuwenden. Ansonsten sind alle Miterben entsprechend ihrer gesetzlichen Erbquote an jedem Nachlassgegenstand beteiligt.
  • Insbesondere die finanzielle Versorgung des überlebenden Partners und (minderjähriger) Kinder ist zu regeln. Darüber hinaus kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers die Einhaltung der Wünsche des Erblassers und die sinnvolle Verwaltung oder Abwicklung des Nachlasses sicherstellen.
  • Sollen gesetzliche Erben (teilweise) enterbt werden, ist dies nur mittels letztwilliger Verfügung möglich. Die Auswirkungen von möglichen Pflichtteilsansprüchen, insbesondere auf den überlebenden Ehepartner oder Unternehmen im Nachlass sind zu berücksichtigen.
  • Um erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Freibeträge optimal auszunutzen, kann es sinnvoll sein, Teile seines Vermögens schon zu Lebzeiten zu übertragen.
  • Mit dem verbreiteten "Berliner Testament" können erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Freibeträge verloren gehen.
  • Bei Vermögen im Ausland kann es im Nachlassfall zu unliebsamen Überraschungen kommen.

 
© 2006-2011 Rechtsanwalt Markus Kühn